Die neue CO2-Steuer – Maßnahmen, Umsetzung und Kritik

by Webmaster

Im Mai 2020 hat das deutsche Bundeskabinett das Bundesklimaschutzgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen die Klimaschutzziele auf nationaler Ebene und die Zielvorgaben der Europäischen Union eingehalten werden.

In einem weiteren Schritt hat die deutsche Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 möchte die Bundesregierung den Klimaschutzplan bis zum Jahr 2050 umsetzen.

Um die 2030-Ziele zu erreichen, sieht das Klimaschutzprogramm 2030 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vor. Eine dieser Maßnahmen bezieht sich auf die Erhöhung der CO2-Steuer in den privaten Bereichen Autofahren und Heizen. Die CO2-Abgabe für Energie- und Benzinverbrauch soll 25 Euro pro Tonne betragen. Mit der Erhöhung der Energiekosten möchte die Bundesregierung vermeiden, dass sich ein zu hoher Energieverbrauch nachhaltig negativ auf das Klima auswirkt. Nicht vorgesehen ist, dass die Einnahmen aus der höheren CO2-Steuer für andere staatliche Aufgaben verwendet werden.

Welche Maßnahmen sollen zur Umsetzung des Klimaschutzplans beitragen?

Neben der Erhöhung der CO2-Steuer sieht das Gesetz noch drei weitere Elemente vor, die den CO2-Ausstoß und damit auch die Energiekosten in Grenzen halten sollen. Dies sind zum einen Förderprogramme, durch die ein persönlicher Anreiz zur Senkung der CO2-Belastung geschaffen werden soll. Als zweites Element sieht die Bundesregierung mit der Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes vor, dass die Klimaschutzfördermaßnahmen reinvestiert werden. Alternativ ist angedacht, die Entlastung an die Privatwirtschaft und die Bürger zurückzugeben.

Das letzte Element bezieht sich auf regulatorische Maßnahmen. Diese sollen aber erst ab dem Jahr 2030 greifen.

Die CO2-Abgabe für Energie- und Benzinverbrauch

Die Erhöhung der CO2-Steuer betrifft die CO2-Abgabe für Energie- und Benzinverbrauch. Auf der einen Seite ist diese Maßnahme mit einer Erhöhung der Benzinkosten verbunden. Auf der anderen Seite führt sie auch zu höheren Energiekosten, da sie ebenfalls für Heizöl gilt. 

Die Maßnahmen, die der Wahrung des Klimaschutzes dienen sollen, betreffen auf der einen Seite die Autofahrer. Sie müssen damit rechnen, dass die Spritpreise im Durchschnitt um sieben bis acht Cent pro Liter steigen. Die höheren Energiekosten wirken sich auf Fahrzeuge mit Diesel ebenso aus wie ein Kfz mit Benzin.

Private Haushalten merken die höhere CO2-Abgabe für Energie- und Benzinverbrauch daran, dass sich der Ölpreis erhöht.
Aber auch die Wirtschaft hat mit erhöhten Kosten im Energiebereich zu rechnen. 

Im Detail hat die Bundesregierung die Erhöhung der CO2-Steuer wie folgt beschlossen:

Ab dem 01. Januar 2021 wird zunächst eine CO2-Abgabe für Energie- und Benzinverbrauch von 25 Euro pro Tonne im Straßenverkehr und in den Gebäuden erhoben. Damit hatte man die ursprünglichen Energiekosten noch einmal um 15 Euro angehoben. Zunächst war ein Einstiegspreis von 10 Euro pro Tonne beschlossen worden. Bis zum Jahr 2025 sollen die Energiekosten auf 55 Euro pro Tonne angehoben werden. Auch hier haben sich die Macher des Gesetzes noch einmal umentschieden. Denn zunächst war geplant, die CO2-Abgabe für Energie- und Benzinverbrauch auf 35 Euro pro Tonne anzuheben.

Welche Entlastungen sieht das Gesetz für Bürger und Privatwirtschaft vor?

Die privaten Haushalte, die mit einem höheren Ölpreis belastet werden, sollen auf der anderen Seite davon profitieren, dass die Kosten für den Bezug des Stroms gesenkt werden. Diesen Schritt begründet die Bundesregierung damit, dass die CO2-Steuer zur Senkung der Ökostrom-Förderung verwendet werden soll.

Für eine Belastung mit höheren Energiekosten sollen auch die Autofahrer entlastet werden. Als Ausgleich für die höhere CO2-Steuer möchte der deutsche Fiskus die Pendlerpauschale anheben. Die Pendlerpauschale machen diejenigen Autofahrer bei ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend, die täglich mit dem eigenen Pkw von der Wohnung zu ihrer Arbeitsstelle fahren.

Das Klimaschutzprogramm sieht vor, dass die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer um 5 Cent pro Kilometer erhöht wird. Praktisch gestaltet sich der Ausgleich der Energiekosten durch die höhere CO2-Steuer wie folgt:

Ein Angestellter fährt täglich 30 Kilometer mit dem privaten Pkw bis zu seiner Arbeitsstelle. Im Jahr 2019 hat er diesen Weg an 220 Arbeitstagen zurückgelegt.

Die Entfernungspauschale ermittelt sich bisher wie folgt:
30 Kilometer x 0,30 Euro x 220 Arbeitstage = 1.980 Euro

Ab dem Jahr 2021 kann der Pendler die folgende Pendlerpauschale geltend machen:
20 Kilometer x 0,30 Euro x 220 Arbeitstage = 1.320 Euro
10 Kilometer x 0,35 Euro x 220 Arbeitstage = 770 Euro
1.320 Euro + 770 Euro = 2.090 Euro

Durch die Erhöhung der Pendlerpauschale macht der Angestellte einen höheren Werbungskostenabzug von 110 Euro geltend.

Die Kritik an der CO2-Abgabe für Energie- und Benzinverbrauch

Die Erhöhung der Energiekosten ab dem Januar 2021 wird nicht von allen Seiten als positiv empfunden. Von der Opposition ist zu hören, dass die Belastung der CO2-Abgabe für Energie- und Benzinverbrauch hauptsächlich die kleineren und mittleren Einkommen treffen würde.

Die Wirtschaft sagt, dass Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit leide, wenn die CO2-Steuer in Kraft sei. Diese ließe am Beispiel der Logistikbetriebe sehr gut verdeutlichen, aber auch viele andere Branchen sind betroffen. Die Logistik-Unternehmen haben jeden Tag viele Transportfahrzeuge im Einsatz und legen mehrere hundert Kilometer am Tag zurück. Dass die Energiekosten für diese Unternehmen entsprechend hoch seinen, läge auf der Hand. Da würde sich auch die Erhöhung der Pendlerpauschale nicht positiv auswirken, da hiervon nur die Fahrten von der eigenen Wohnung bis zur Arbeitsstelle betroffen seien.

Einige Umweltverbände sind dagegen der Meinung, dass die CO2-Steuer zu niedrig angesetzt sei. Um das Klima nachhaltig zu schonen, müssten noch viel drastischerer Maßnahmen ergriffen werden.

Fazit

Die Erhöhung der CO2-Steuer ab dem 01. Januar 2021 soll dazu beitragen, dass Deutschland seine nationalen und europäischen Klimaziele erfüllt. Die CO2-Abgabe für Energie- und Benzinverbrauch trifft insbesondere Autofahrer und private Haushalte, die viel heizen sowie Unternehmen.

Ob sich mit diesen Maßnahmen wirklich eine Verbesserung des Klimas erreichen lässt, kann zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend geklärt werden. Wer sein Auto beruflich nutzt oder gerne fährt und wem im Winter kalt ist, wird sein Verhalten durch eine Erhöhung der Energiekosten nicht ändern.

Auch die Kritik an dem Maßnahmenkatalog der Bundesregierung sollte nicht unbeachtet bleiben. Einige Wirtschaftszweige – wie z.B. die Logistikbranche – sind auf einen hohen Energieverbrauch angewiesen.  Fraglich bleibt aber auch hier, ob nicht die Umstellung auf CO2-ärmere Autos oder E-Autos die Lösung für ein besseres Klima wäre.

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