Die Grundrente – Details zum Gesetzentwurf – Gesetzentwurf ist da
Mit dem offiziellen Gesetzesentwurf des Kabinetts könnte die Grundrente jetzt kommen. Damit bringt die große Koalition die Grundrente auf den Weg, greifen würde sie dann ab 2021. Die ersten Informationen rund um das Modell, die Berechnung, Einkommensgrenzen und die Berechnung sind jetzt verfügbar.
Grundrente – die Respektrente
Die Grundrente soll die Menschen unterstützen, die den Großteil ihres Lebens berufstätig waren, aber von den angesparten Rentenbezügen nicht leben können. Die auch als “Respektrente” titulierte Grundrente soll damit auch die Lebensleistung anerkennen.
Geringe Renten haben vielfältige Günde – die Grundrente soll Verbesserung schaffen
Die Gründe für eine zu geringe Rente sind vielfältig, oft sind Frauen aufgrund des Rollenmodells in der Vergangenheit, Kindererziehung oder auch Pflegezeiten betroffen. Wenn der Gesetzentwurf so beschlossen wird, wird die Grundrente rund 1,3 Millionen Menschen den Bezug ermöglichen. Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Grundrente maximal eine Höhe von 404,86 Euro im Monat erreichen.
Ein wichtiger Punkt ist eine geplante Staffelung der Grundrente, die dafür sorgt, dass erst ab insgesamt 35 Beitragsjahren eine volle Ausschüttung möglich ist. Die Beitragsjahre beziehen sich dabei auf das gesamte Leben und müssen nicht fortlaufend erreicht sein, d.h. es muss keine durchgängige Einzahlung in die Rentenkasse erfolgt sein, sofern die 35 Beitragsjahre erreicht wurden.
In einem Artikel auf www.alt-werden-und-spass-dabei.de erfahren Sie mehr über die Einkommensgrenzen und weitere Details des Gesetzentwurfes in diesem Beitrag Grundrente – was Sie darüber wissen müssen. Dort erhalten Sie auch weiterführende Links zur Deutschen Rentenversicherung und weitere nützliche Informationen.
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IStock.com ID: D:1141977907 RossHelen