Zweiter Corona Lockdown Herbst 2020

by Webmaster

Zweiter Corona Lockdown im Herbst 2020

Der zweite Corona Lockdown ab dem 2. November 2020  soll die erneute Wende bringen. Mit weitreichenden Kontaktverboten und Ladenschließungen, die vorrangig Bars und Restaurants betreffen, möchte die deutsche Bundesregierung einen weiteren Anstieg von Todesopfern und Infizierten verhindern.

Das Tragen von Masken* und die weiteren AHA-Regeln allein bringen zur Herbst- und Winterzeit nicht den erwünschten Effekt. Bei dem ersten Corona Lockdown – im März 2020 – waren die Maßnahmen erfolgreich gewesen. Doch die Tatsache, dass viele kleinere Unternehmer und Soloselbständige bis in den Frühsommer hinein keine Umsätze erwirtschafteten, führte für viele betroffenen Betriebe zu weitreichenden wirtschaftlichen Folgen. 
 
Bund und Länder schürten Hilfspakete, um den Betroffenen unter die Arme zu greifen. Die finanziellen Hilfen wurden jedoch nur den Unternehmen gewährt, die einen Liquiditätsengpass geltend machen konnten, der in einem direkten Zusammenhang mit den erforderlichen Maßnahmen stand. Auch war die Aufteilung in Betriebskosten und Nebenkosten ein Hemmnis, wie sich im Laufe der Zeit feststellen ließ. Dann sorgen Prüfungen zu einer Unsicherheit hinsichtlich der Inanspruchnahme von Corona-Fördermaßnahmen. Stellte sich im Nachhinein fest, dass die fehlenden Umsätze nicht auf die Schließung wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie zurückzuführen waren oder unwahre Angaben gemacht wurden, mussten die Zuschüsse umgehend wieder zurückgezahlt werden. Das Kurzarbeitergeld war und ist eine gern genutzte Variante, um die Kosten abzufedern. Aber Soloselbständige und kleine Firmen wurden mit ihren Belangen nach Ansicht vieler Kenner zu nicht so unterstützt wie es wünschenswert gewesen wäre. 
 
Was ist beim Corona Lockdown November 2020 geplant?
 
Der zweite Corona Lockdown im Herbst 2020 fordert von vielen Soloselbständigen und kleineren Unternehmern eine erneute Kraftanstrengung. Vier Wochen ohne Einnahmen durchzuhalten, obwohl die Kosten weiterlaufen, bedeutet für viele, dass sie auf Rücklagen zurückgreifen müssen oder auf eine erneute Unterstützung des Staates angewiesen sind.
 
Die deutsche Bundesregierung hat zugesagt, dass sie Betroffene des zweiten Corona Lockdowns im Herbst 2020 mit umfassenden finanziellen Hilfen unterstützen möchte. In der Praxis ist vorgesehen, dass die Unternehmen mit 75 % ihres Umsatzes entschädigt werden sollen. Als Orientierungsgröße wurde der November 2019 gewählt. Für diejenigen, die in diesem Monat keinen Umsatz erzielt haben, soll eine Entschädigung gezahlt werden, die an dem Jahresnettoverdienst des Unternehmers bemessen wird.
 
Daneben ist eine Verlängerung der Überbrückungshilfe bis zum Ende des Jahres geplant. Von den Leistungen sollen alle betroffenen Wirtschaftsbereiche profitieren. Neben kleinen Unternehmen und den Soloselbständigen zählen hierzu z.B. auch gemeinnützige Organisationen. Die Anträge können ab sofort und längstens bis Ende des Jahres 2020 gestellt werden.
 
Informationen über weitere Förderprogramme, die die Unternehmen beim zweiten Corona Lockdown im Herbst 2020 unterstützen sollen, gehen aus der Förderdatenbank der Bundesregierung hervor. Betroffene können hier ihr Fördergebiet wählen und nach geeigneten Unterstützungsmaßnahmen suchen.
 
Zu den Fördermaßnahmen gehört z.B. der Akutkredit. Dieser wird z.B. für Unternehmen gewährt, die in Bayern ansässig sind und wegen der einschränkenden Maßnahmen drastische Umsatzeinbußen voraussehen.
 
Existenzgründer, die vom zweiten Corona Lockdown im Herbst 2020 betroffen sind, können auf eine Gründungs- und Wachstumsfinanzierung hoffen.
 
Die Freie Hansestadt Bremen bietet den Unternehmen in ihrer Region Hilfen an, wenn diese zu den Betrieben gehören, die aufgrund der Corono-Pandemie im Monat November (und möglicherweise noch darüber hinaus) keine Einnahmen generieren können.
 
Für weitere Informationen zum Corona Lockdown November 2020 folgen Sie gerne dem nachfolgenden Link. Hier erhalten Sie auch Informationen über die von Bund und Ländern geplanten Förderprogramme und deren Voraussetzungen.

https://www.foerderdatenbank.de/SiteGlobals/FDB/Forms/Suche/Expertensuche_Formular.html?submit=Suchen&filterCategories=FundingOrganisation&filterCategories=FundingProgram&filterCategories=in_den

 

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