Die Rentenversicherung für Selbständige

by Webmaster

Gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige – oder privat versichern

Wer selbständig tätig ist, sollte nicht nur für den Krankheitsfall die richtige Vorsorge treffen, sondern auch die richtige Renteversicherung für Selbständige ist äußerst wichtig.  Die Absicherung für Selbständige muss auch im Alter geregelt sein.

Für einige Berufsfelder hat der Gesetzgeber eine Pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige vorgesehen. Zu diesem Kreis gehören z.B. Freelancer oder Freiberufler, die nur für einen Auftraggeber tätig sind, Handwerker, Künstler, Publizisten, Schriftsteller und Journalisten.

Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige pflichtversichert sind, können sich für die Absicherung im Alter über eine private Rentenversicherung absichern.

Gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige

Die Höhe des Beitrags zur Rentenversicherung für Selbständige bemisst sich nach dem Beitragssatz, der jährlich vom Bundesminister für Arbeit und Soziales festgelegt wird. Für das Jahr 2019 gilt ein Rentenversicherungsbeitrag von 18,6%.

Wer sich als Künstler oder Publizist selbständig gemacht hat, entrichtet seine Beiträge an die Künstlersozialkasse. Da die Organisation – gleich einem Arbeitgeber – die Hälfte der Beiträge übernimmt, braucht der Selbständige ebenso wie ein Arbeitnehmer nur die andere Hälfte der Beitragszahlung zu übernehmen.

In der Rentenversicherung für Selbständige sind zwei Formen der Beitragszahlung möglich. Dies ist für einen Selbständigen deshalb von Vorteil, weil er den Beitrag an sein schwankendes Einkommen anpassen kann. Wer sich gerade erst selbständig gemacht hat, profitiert von einer weiteren Möglichkeit der Beitragszahlung.

Unabhängig von seinen monatlichen Einnahmen steht es dem Versicherten in der Rentenversicherung für Selbständige frei, den vollen Beitrag zu zahlen. Der aktuelle Regelbeitrag liegt in den alten Bundesländern bei 566,37 Euro. Wohnt der Selbständige in den neuen Bundesländern, beträgt sein höchster Beitrag zur Rentenversicherung für Selbständige 501,27 Euro.

Der monatliche Beitrag kann auch individuell an das schwankende Einkommen des selbständigen Freiberuflers angepasst werden. Als Nachweis dienen hierfür – ebenso wie bei der Krankenversicherung für Selbständige – die Angaben über das steuerliche Einkommen aus den letzten Einkommensteuerbescheiden.

Beitragshöhe variabel einsetzbar

Geht aus diesen Belegen hervor, dass das Einkommen des Versicherten schwankt, kann der zu zahlende Beitrag für die Rentenversicherung an das Einkommen angepasst werden. Der Beitrag bewegt sich zwischen den Grenzenwerten, die von der Deutschen Rentenversicherung festgesetzt wurden. Die untere Grenze liegt bei einem Betrag von 83,70 Euro. Höchstens kann zur Rentenversicherung für Selbständige ein Beitrag von 1.209 Euro (alte Bundesländer) und 1.078,80 Euro (neuen Bundesländer) geleistet werden.

Die Absicherung kann in der Rentenversicherung auch in der Zahlung des halben Regelbeitrages bestehen. Diese Möglichkeit besteht aber nur für Existenzgründer, die sich spätestens drei Jahre vor Eintritt in die Rentenversicherung selbständig gemacht haben.

Die Höhe des halben Beitrags zur Rentenversicherung beträgt derzeit 283,19 Euro in den alten Bundesländern und 250,64 Euro in den neuen Bundesländern.

Bei der Wahl dieser Alternative sollte der Selbständige bedenken, dass sich aus der Zahlung des halben Rentenbeitrags später auch nur die halbe Rente erwirtschaften lässt. Aus diesem Grund ist es ratsam, den Beitrag so hoch wie möglich zu wählen. Dies würde zu einer besseren finanziellen Absicherung für Selbständige im Alter führen.

Diese Vorteile bietet die Rentenversicherung für Selbständige

Die Rentenversicherung für Selbständige hat die ursprüngliche Aufgabe, den Lebensunterhalt des Versicherten nach Beendigung seines Berufslebens weiter zu gewährleisten. Darüber hinaus profitiert der Versicherte aber auch von Vorteilen, wenn er durch einen Unfall oder aus anderen Gründen daran gehindert ist, die Tätigkeit weiter auszuführen oder der Arbeit nicht mehr in dem erforderlichen Maße nachgehen kann.

Hat der Selbständige in die Rentenkasse eingezahlt, kann er nach Beendigung der selbständigen Tätigkeit seine Rentenansprüche geltend machen. Über den aktuellen Stand informiert die Deutsche Rentenversicherung ihre Versicherten einmal im Jahr. Kann der Selbständige nachweisen, dass er für die Betreuung seiner Kinder Zeit aufgewendet hat, wird der entsprechende Zeitraum auf dem Rentenkonto berücksichtigt.

Ist die Arbeitsfähigkeit des Selbständigen eingeschränkt oder die Einschränkung von vorrübergehender Dauer, kann die Rentenversicherung für Selbständige z.B. die Kosten übernehmen, die der Selbständige nach einem Unfall für eine Rehabilitationsmaßnahme aufwenden müsste.

Ist die Arbeitsunfähigkeit dauerhaft, scheidet der Selbständige zwangsweise aus dem Berufsleben aus. Die Rentenversicherung für Selbständige gewährleistet mit einer Erwerbsminderungsrente den Lebensunterhalt des Versicherten. Für die finanzielle Absicherung der Hinterblieben ist auch gesorgt, wenn der Selbständige verstirbt. Sie erhalten eine Hinterbliebenenrente. Weitere Informationen über die gesetzliche Rentenversicherung findet man bei der www.deutschen-rentenversicherung.de oder bei einem vor Ort ansässigen Rentenberater.

Eine Alternative für Nicht-Pflichtversicherte – die private Rentenversicherung z.B. Rürup

Als Rentenversicherung für Selbständige bietet sich auch der Abschluss einer Rürup Rente an. Neben den eigenen Beitragszahlungen profitiert der Selbständige von einem Zuschuss des Staates. Die Auszahlung der Rente erfolgt nach der Beendigung der selbständigen Tätigkeit in monatlichen Raten. Eine Auszahlung in einer Summe ist nicht möglich.

Die Rürup-Rente eignet sich als Rentenversicherung für Selbständige, wenn ein hohes, steuerpflichtiges Einkommen nachgewiesen werden kann oder wenn für den Selbständigen keine Verpflichtung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

Steuerliche Absetzbarkeit der Rentenversicherung für Selbständige

Für die steuerliche Absetzbarkeit der Rentenversicherung gilt dasselbe wie bei der Krankenversicherung für Selbständige. Alle Kosten, die der Basisabsicherung dienen, kann der Selbständige in seiner Steuererklärung als Sonderausgaben deklarieren. Hierzu zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ebenso wie die Beiträge zur Rürup Rente.

Bei Abschluss einer Rürup Rente können die eingezahlten Beiträge zu 88% als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Der Anteil steigt in jedem Jahr um 2%. Im Jahr 2025 sind die Beitragszahlungen zur Rürup Rente voll abzugsfähig.

Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de

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Hinweis: Dieser Beitrag dient nicht der Rechtsberatung.  Die Themen wurden bei Erstellung ausführlich recherchiert, bilden aber unsere persönliche Meinung ab und sollen einen Überblick über das jeweilige Thema bieten. Da sich die Voraussetzungen fortlaufend ändern und für jedes Unternehmen besondere Voraussetzungen gelten können, dienen diese Beiträge einem ersten Überblick. Alle Angaben und Inhalte gelten daher ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ohne Haftungsanspruch.  Für eine adäquate Beratung hinsichtlich Ihres Unternehmens wenden Sie sich bitte an eine themenspezifische Beratungsstelle in Ihrer Nähe wie einem Rentenberater vor Ort, der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) oder einen Steuerberater Ihrer Wahl.

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