Absicherung bei Selbständigkeit

by Webmaster

Die richtige Absicherung bei Selbständigkeit finden – worauf sollte man achten

Selbständigkeit bedeutet für viele, seine Arbeit zu erledigen, ohne weisungsgebunden zu sein.  Neben den Vorteilen ist jedoch die Frage der Absicherung bei Selbständigkeit substantiell.  Die Vorteile der Selbständigkeit sind vielfältig. Unter Umständen kann man sich die Freiheit nehmen, morgens mit der Arbeit zu beginnen, wann man möchte. Hat der selbständig tätige Unternehmer am Abend noch etwas vor, beendet er seine Tätigkeit, ohne hierfür um Erlaubnis fragen zu müssen. Will er Urlaub haben, braucht er weder auf Kollegen noch auf betriebliche Belange Rücksicht zu nehmen, so lange es das Unternehmen zulässt. In der Realität ist diese Freiheit ein großer Vorteil, jedoch ist die Selbständigkeit für viele Unternehmer auch ein 24-Stunden-Job. Aber nehmen wir die Freiheit der flexiblen Zeiteinteilung als Vorteil.

Der Nachteil der eigenen Selbständigkeit zeichnet sich ab, wenn es um die finanzielle Seite geht. Ein monatliches Gehalt in derselben Höhe gehört ebenso der Vergangenheit an, wie das Urlaubsgeld oder das Weihnachtsgeld. Ein selbständig tätiger Unternehmer profitiert im Krankheitsfall je nach vorhandener Absicherung auch nicht davon, dass ein Arbeitgeber ihm sein Gehalt für die nächsten sechs Wochen weiter zahlen muss oder im Falle einer Schwangerschaft einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld leisten muss. Die richtige Absicherung bei Selbständigkeit sollte im Vorfeld bereits überdacht und geplant sein.

Für das finanzielle Risiko ist der Selbständige eigenverantwortlich zuständig. Die Absicherung betrifft sowohl den privaten als auch den beruflichen Bereich. Im privaten Bereich geht es in erster Linie um die Krankenversicherung und die Rentenversicherung für Selbständige. Für seine selbständige Tätigkeit sollte der Unternehmer sich weiterhin durch Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung vor eventuellen Risiken schützen.

Die richtige Krankenversicherung für Selbständige

In Deutschland muss jeder Bürger in einer Krankenversicherung versichert sein. Wer in einem Arbeitsverhältnis steht, gehört im Regelfall der gesetzlichen Krankenversicherung an. Bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen – hierzu gehört insbesondere das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze – kann sich ein Arbeitnehmer privat versichern.

Auch Selbständige müssen zwingend eine Krankenversicherung besitzen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung für Selbständige kann eine zusätzliche Absicherung für Selbständige daran bestehen, dass er sich gegen den Verdienstausfall bei Krankheit versichert und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt.

Hinsichtlich der Krankenversicherung hat der Selbständige grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Er kann freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder eine private Krankenversicherung abschließen. Die Entscheidung hängt davon ab, welche Krankenversicherung dem Selbständigen in seiner persönlichen Situation die besten Alternativen bietet.

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei der Wahl der Krankenversicherung sollte der Selbständige sein Alter, seinen Umsatz, seinen gesundheitlichen Zustand und seine Familienplanung in die Überlegungen mit einbeziehen. Die Wahl der Absicherung sollte dann auf eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse fallen, wenn mit einem eher niedrigen Einkommen – z.B. bei Existenzgründung – zu rechnen ist, bereits Krankheiten bestehen und Ehepartner oder Kinder mitversichert werden sollen. Entscheidet er sich hierfür, kann er unter Umständen in seiner bisherigen Krankenkasse bleiben.

Nachdem der Selbständige seine Krankenkasse über seine Selbständigkeit informiert hat, bekommt er ein Formular, in dem er zu seinen persönlichen Verhältnissen auch Angaben über das voraussichtliche Einkommen und die wöchentliche Arbeitszeit machen muss….. weiterlesen zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung.

Die Künstlersozialkasse als Absicherung

Eine besondere Krankenversicherung für Selbständige ist die Künstlersozialkasse. Wer sich im Bereich der Publizistik, Design und Kunst selbständig macht, wird hier gesetzlich pflichtversichert. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Selbständige ist erst möglich, wenn das Einkommen des Selbständigen die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat.

Bezüglich der Beitragszahlung tritt die Künstlersozialkasse (KSK) in die Stellung eines Arbeitgebers. Dies bedeutet, die KSK übernimmt dessen Anteil an den Sozialabgaben. Die KSK ist keine Krankenversicherung im herkömmlichen Sinne. Für den selbständigen Künstler bedeutet dies, dass er in seiner gesetzlichen Krankenkasse bleibt, die Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung aber an die KSK entrichtet. Analog für einen privaten Versicherten gibt es die private Künstlersozialkasse.

Private Krankenversicherung

Als Absicherung bei Selbständigkeit kann auch eine private Krankenkasse gewählt werden. Im Gegensatz zu einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige müssen hier keine Einkommensgrenzen beachtet werden.

Für den Eintritt in die private Krankenversicherung ist es erforderlich, dass der Selbständige sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lässt. Dieser Schritt ist unwiderruflich. Ein Rückkehr für den Selbständigen wäre in diesem Fall nur noch möglich, wenn er sich in ein festes Beschäftigungsverhältnis – kein Minijob – begibt.

Übt der Unternehmer seine selbständige Tätigkeit nur nebenberuflich aus, gilt für ihn die Krankenversicherung seiner Hauptbeschäftigung. Um eine Krankenversicherung für Selbständige braucht er sich in diesem Fall nicht zu kümmern.

Die private Krankenversicherung bringt dem Selbständigen viele Vorteile und oft verbesserte Leistungen.
Weiterlesen zum Thema Private Krankenversicherung.

Steuerliche Absetzbarkeit der Krankenversicherung

Die Beiträge, die ein  für eine Absicherung bei Selbständigkeit gezahlt werden, kann ein Selbständiger – ob nun bei einer freiwillig gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung für Selbständige, steuerlich als Versorgungsaufwand und damit zum Teil absetzen. Dies ist im § 10 EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt. Dort wird aufgeführt, welche Kosten die Steuerzahlung als Sonderausgaben mindern.

Jener Teil der Versicherungsbeiträge, der der Basisversorgung dient, ist steuerlich zu 100% abziehbar. Sind in der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzliche Kosten für weitere Leistungen notwendig, bleiben diese steuerlich unberücksichtigt. Ist die Absicherung für Selbständige bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen worden, bekommt der Selbständige jährlich Auskunft darüber, welchen Betrag er in die Steuererklärung für das zurückliegende Jahr angeben kann.

Nachfolgend ein Formular von Tarifcheck24 für eine private Voll-Krankenversicherung

Zahlt die Krankenkasse dem Versicherten aufgrund erwirtschafteter Überschüsse Boni oder andere Erstattungen aus, senken sich die Beitragszahlungen des Selbständigen. Die Beitragserstattungen müssen in der Steuererklärung von Beitragszahlungen abgezogen werden. Folglich mindern sich die Beträge, die der Selbständige als Sonderausgaben geltend machen kann.

Rentenversicherung für Selbständige

Wer selbständig tätig ist, sollte nicht nur für den Krankheitsfall die richtige Vorsorge treffen. Die Absicherung für Selbständige muss auch im Alter geregelt sein. 

Für einige Berufsfelder hat der Gesetzgeber eine Pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige vorgesehen. Zu diesem Kreis gehören z.B. Freelancer oder Freiberufler, die nur für einen Auftraggeber tätig sind, Handwerker, Künstler, Publizisten, Schriftsteller und Journalisten.

Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige pflichtversichert sind, können sich für die Absicherung im Alter über eine private Rentenversicherung absichern.

Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten zur Rentenversicherung für Selbständige.

Lebensversicherung für Selbständige 

Um die Hinterbliebenen abzusichern im Falle des Todes bietet sich eine Lebensversicherung an. Aufgrund der Zinslage eignen sich hier besser Risiko-Lebensversicherungen. Man spart dabei keinen Auszahlungsbetrag an, sondern die Summe wird ausgezahlt nur im Todesfall. Dafür sind die Beiträge entsprechend niedriger. 

Wer eine Kapitallebensversicherung abschließen möchte, sollte sich hier sehr gut informieren und beraten lassen. Aufgrund der geringen Zinsen lohnen sich Kapitallebensversicherungen in der Regel nicht mehr. 

Tarifcheck bietet einen Rechner, mit dem sich einfach die Beiträge für Lebensversicherungen errechnen lassen. 


 

Welche weiteren Versicherungen sollte ein Selbständiger abschließen?

Betriebshaftpflichtversicherung

Neben der Krankenversicherung für Selbständige und der Absicherung für Selbständige im Alter gibt es die Betriebshaftpflichtversicherung als Absicherung bei Selbständigkeit. Bei Abschluss dieser Versicherung werden alle Schäden abgedeckt, die durch den Selbständigen während seiner geschäftlichen Tätigkeit entstehen. Beschäftigt der Selbständige Mitarbeiter, deckt die Betriebshaftpflicht auch deren Schäden ab. Der Umfang einer Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personenschäden und Sachschäden ab. Bei weiteren Vermögensschäden kann der Selbständige ebenfalls auf seine Betriebshaftpflichtversicherung zukommen.

Für die Festlegung der Deckungssumme sollte der größte anzunehmende Schadensfall als Basis dienen. Abhängig vom Inhalt der Selbständigkeit kann man sich hier an eine Versicherung seines Vertrauens wenden oder eine Versicherung über ein Online-Vergleichstool suchen. Informieren Sie sich ausführlich über die Leistungen. Eine gute Möglichkeit für Berufe im Online-, Digital- und Beratungs- bzw. Dienstleistungssektor ist der Anbieter exali*.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung werden Risiken abgedeckt, die durch finanzielle Verluste beim Kunden entstehen können. Fordert der Kunde Schadenersatz, tritt die Vermögenshaftpflichtversicherung ein.

Der Abschluss einer Vermögenshaftpflichtversicherung ist für alle ratsam, die selbständig tätig sind und die Vermögensinteressen ihrer Kunden vertreten. Deshalb ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte gesetzlich vorgeschrieben.

Berufshaftpflichtversicherung

Wahlweise kommt für einen Freiberufler oder einen Selbständigen auch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung als Absicherung bei Selbständigkeit in Betracht bzw. erachten wir als sinnvoll.  Eine Berufshaftpflicht deckt die Schäden ab, die durch eine Betriebshaftpflicht oder eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt werden würden. Zusätzlich kann auch eine Eigenschadenhaftpflichtversicherung in die Berufshaftpflichtversicherung integriert werden. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Unternehmensumsatz sowie den gewählten Bausteinen. Für Existenzgründer gibt es vergünstigte Beiträge, abhängig vom Gründungsdatum. Nachfolgend finden Sie einen Link zu einem Anbieter einer Berufshaftpflichtversicherung mit zusätzlichen Bausteinen im Online- und Digitalbereich*.

Cyberversicherung

Das Internet und damit eingeherhend die Online-Aktivitäten eines Unternehmens sind heute wichtiger Bestandteil fast jedes Unternehmens. Damit eingehend nehmn leider auch die  zkriminellen Aktivitäten und Gefahren im Internet zu. Hier wird eine sogenannte Cyberversicherung immer wichtiger. Hat ein Hacker sich Zugang zu den geschäftlichen Daten eines Selbständigen verschafft, kann der Selbständige in arge Bedrängnis kommen, die seine Existenz gefährden könnte.

Der fremde Eindringling macht auch nicht vor den Daten von Kunden und Geschäftspartnern Halt. Dies kann für den Selbständigen mit hohen Schadenersatzforderungen verbunden sein.  Eine Cyberversicherung kann hier sinnvoll sein und bei übernimmt die Kosten für die Absicherung des Hackerangriffs, bietet Schutz vor unerwünschten Mails, Datenverlust oder Umsatzausfälle. Diese werden oft in Kombination mit anderen Unternehmensrelevanten Bausteinen wie der Berufshaftpflicht abgeschlossen. Nachfolgend einen Link zum einem Anbieter für Cyberversicherungen*.

Steuerliche Absetzbarkeit der berufsbedingten Versicherungen

Die Beträge, die der Selbständige aufwendet, um für eine selbständige Versicherung versichert zu sein, stellen für ihn keine Vorsorgeaufwendungen dar. Sie sind keine Sonderausgaben und werden nicht in der Steuererklärung deklariert. Für den Selbständigen ergibt sich der Vorteil, dass die Kosten nicht nur anteilig, sondern zu 100% abziehbar sind.

Berücksichtigt werden die Kosten für eine betriebliche Haftpflichtversicherung und andere betrieblich veranlasste Versicherungen in der Gewinnermittlung. Ebenso wie die Abschreibung auf Büromaterialien oder Tankkosten stellen sie für den Selbständigen Betriebsausgaben dar.

Das Fazit zur richtigen Absicherung für Selbständige

Wer sich selbständig macht, muss in erster Linie sein finanzielles Risiko absichern. Wird er krank, hat er nicht nur keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. In der Zeit, in der der Selbständige krank ist, kann er unter Umständen auch kein Geld verdienen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte der freiberufliche Unternehmer über eine solide finanzielle Absicherung für Selbständige nachdenken.

Für die Krankenversicherung wird dem Selbständigen die Entscheidung abgenommen. Da in Deutschland für die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung besteht, muss er sich krankenversichern. Hier stehen ihm zwei Möglichkeiten zur Wahl.

Die Krankenversicherung für Selbständige kann freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. In diesem Fall kann der Selbständige – stand er vorher in einem Arbeitsverhältnis – in seiner Krankenkasse bleiben. Informiert er die Krankenkasse über seine selbständige Tätigkeit kann er dort weiter versichert bleiben. Sein Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, das er erwirtschaftet. Für die Festlegung dient der Krankenkasse der letzte Einkommensteuerbescheid.

Wechselt der Selbständige in die private Krankenversicherung, braucht er für die Höhe des Beitrags keine Einkommensgrenzen einzuhalten. Um in der privaten Krankenversicherung aufgenommen zu werden, muss der Selbständige sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen.

Die Rentenversicherung für Selbständige gewährleistet nach Beendigung der selbständigen Tätigkeit die Absicherung des Lebensunterhalts im Alter. Darüber hinaus profitiert der Selbständige auch, wenn er vorübergehend oder dauerhaft an der Ausübung seiner selbständigen Tätigkeit gehindert ist.

Sowohl die Beiträge zur Krankenversicherung als auch die Beiträge zur Rentenversicherung stellen für den Selbständigen Versorgungsaufwand dar, der zum Teil steuerlich berücksichtigt wird.

Um berufliche Haftungsrisiken finanziell abzudecken, sollte der Selbständige eine berufliche Haftpflicht oder eine Betriebshaftpflicht abschließen. Möchte er sich gegen kriminelle Machenschaften im Internet versichern, kann er eine Cyberversicherung abschließen.

Die Aufwendungen für geschäftliche Versicherungen sind als Betriebsausgaben in vollem Umfang abzugsfähig.

Für eine adäquate Beratung hinsichtlich Ihres Unternehmens empfehlen wir immer die Nutzung und Kontaktaufnahme an Beratungsstellen wie die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder einem Steuerberater Ihrer Wahl. Informieren Sie sich lieber mehrmals und verschiedentlich zu verschiedenen Themen.  Zum Thema Rentenversicherung bietet auch die Deutsche Rentenversicherung viele Informationen.   Einige Links finden Sie nachfolgend.

Industrie- und Handelskammer (IHK)
Handwerkskammer (HWK)
Deutsche Rentenversicherung

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Die Themen wurden bei Erstellung ausführlich recherchiert  und sollen einen Überblick über das jeweilige Thema bieten. Da sich die Voraussetzungen fortlaufend ändern und für jedes Unternehmen besondere Voraussetzungen gelten können, gelten alle Angaben ohne Gewähr und ohne Haftungsanspruch.

 

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