Viele Menschen denken in der heutigen Zeit darüber nach, ihr eigener Chef zu sein. Sie möchten ein Produkt verkaufen oder eine Dienstleistung anbieten. Möchten Sie sich selbstständig machen, stehen Ihnen zwei Wege offen. Sie können die Existenzgründung als Nebentätigkeit oder in Vollzeit ausüben.
Welche steuerlichen Aspekte müssen bei einer Existenzgründung beachtet werden?
Für das Finanzamt spielt es keine Rolle, welche Alternative Sie wählen. Sie müssen die Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und den »Fragebogen zur steuerlichen Erfassung« ausfüllen. Nach wenigen Tagen erhalten Sie eine Steuernummer. Damit ist Ihre Tätigkeit steuerlich erfasst.
Unabhängig davon, ob Sie die Existenzgründung als Nebentätigkeit oder in Vollzeit ausüben, müssen Sie Einkommensteuer zahlen, wenn Ihre Einkünfte den Grundfreibetrag überschritten haben. Im Jahr 2019 liegt der Grundfreibetrag bei 9.168 Euro. Werden Sie mit Ihrem Ehegatten gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, verdoppelt sich der Wert. Für die Ermittlung der Einkünfte werden alle Einnahmequellen herangezogen. Üben Sie die Existenzgründung als Nebentätigkeit aus, wird die von Ihnen gezahlte Lohnsteuer gegengerechnet.
Mussten Sie für die Tätigkeit ein Gewerbe anmelden, müssen Sie eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Der Freibetrag in der Gewerbesteuer beträgt derzeit für Einzelunternehmen und Personengesellschaften 24.500 Euro. Gründen Sie eine GmbH, kann die Gesellschaft nicht von einem Steuerfreibetrag profitieren.
Für die Umsatzsteuer müssen Sie prüfen, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können. Lag Ihr Umsatz im vorangegangenen Jahr inklusive Umsatzsteuer unter 17.500 Euro und überschreitet er im laufenden Geschäftsjahr nicht die Grenze von 50.000 Euro, können Sie beim Finanzamt den Antrag stellen. Dies hat die Folge, dass Sie keine Umsatzsteuer zahlen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt abgeben müssen. Sie dürfen in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Was ist bei einer Existenzgründung als Nebentätigkeit zu beachten?
Möchten Sie eine Existenzgründung als Nebentätigkeit ausüben, müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Grundsätzlich kann dieser Ihnen keine Steine für eine nebenberufliche Tätigkeit in den Weg legen. Sie haben aber einen Arbeitsvertrag unterschrieben, an deren Regelungen Sie gebunden sind. Nehmen Sie eine nebenberufliche Tätigkeit auf, dürfen Sie Ihre Pflichten als Arbeitnehmer nicht vernachlässigen.
Nebenberuflich selbständig machen bedeutet auch, sich Gedanken über die Sozialversicherung zu machen. Aufgrund Ihres Beschäftigungsverhältnisses bleiben Sie in allen Zweigen der Sozialversicherung – Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung – gesetzlich versichert. Dennoch sollten Sie Ihre Krankenkasse über die Aufnahme der Nebentätigkeit informieren. Dies hat zunächst keine Bedeutung. Stellt sich nach einiger Zeit heraus, dass Arbeitszeit und Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit überwiegen, werden Sie von Ihrer Krankenkasse als hauptberuflich Selbstständiger eingestuft. Für die Ermittlung wird das komplette Einkommen herangezogen. Dies zieht in der Regel höhere Beitragszahlungen nach sich.
Wird aus der Existenzgründung als Nebentätigkeit eine hauptberufliche Tätigkeit, sollten Sie prüfen, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung die bessere Alternative ist.
Die Vor- und Nachteile der Existenzgründung als nebenberufliche Tätigkeit
Nebenberuflich selbständig machen, bringt den Vorteil, sich neben dem monatlichen Gehalt noch etwas dazu zu verdienen. Finanziell gehen Sie abgesehen von den Aufwendungen für die Existenzgründung, weniger Risiko ein, wenn Sie beide Tätigkeiten nebeneinander ausüben. Denn Sie erhalten Ihr Einkommen aus der Haupttätigkeit weiter.
Eine Existenzgründung als Nebentätigkeit zu beginnen, ist in erster Linie mit einem zeitaufwendigen Unterfangen verbunden. Neben den acht Stunden im Büro möchten Sie Ihre Existenzgründung vorantreiben und auch noch ein Privatleben führen. Nebenberuflich selbständig machen bedeutet daher für viele eine doppelte Belastung.
Welche Aspekte bringt eine Existenzgründung in Vollzeit mit sich?
Existenzgründung in Vollzeit bedeutet unabhängig zu sein und beruflich auf eigenen Füßen zu stehen. Das Unternehmen, das Sie führen, steht und fällt mit Ihrem Engagement. Im Vorfeld zur eigenen Selbstständigkeit gibt es einiges zu beachten.
Stellen Sie einen Businessplan auf
Der erste Schritt zur Existenzgründung führt an einem Businessplan nicht vorbei. Dieser Businessplan zeigt Ihre Geschäftsidee auf und erklärt, wie Sie Ihre Idee finanzieren möchten. Der Businessplan dient Ihnen z.B. als Grundlage für Kreditgespräche bei der Bank. Lesen Sie hier mehr über Finanzierungmöglichkeiten für den Start einer Geschäftsidee.
Klären Sie Ihren Sozialversicherungsstatus
Für die Wahl einer Krankenversicherung stehen Ihnen als Existenzgründer in Vollzeit grundsätzlich zwei Wege offen: Sie können sich privat versichern oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Wenden Sie sich an eine private Krankenversicherung erfolgt die Berechnung der Beiträge einkommensunabhängig. Dies wirkt sich auf die Leistungen der Krankenkasse aus. Möchten Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, teilen Sie dies Ihrer Krankenkasse mit. Die Beiträge richten sich nach Ihrem Einkommen. Da Sie zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit noch keine gesicherten Erkenntnisse über die Höhe des Einkommens haben können, müssen Sie es schätzen. Zudem wird Ihre Krankenkasse in jedem Jahr den aktuellen Einkommensteuerbescheid von Ihnen anfordern, um den Beitrag neu festzusetzen.
Zum Abschluss einer Rentenversicherung besteht für den Existenzgründer in Vollzeit keine Pflicht. Es ist aber empfehlenswert, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und auf diese Weise für die Absicherung im Alter vorzusorgen.
Die Arbeitslosenversicherung hat für den Existenzgründer in Vollzeit keine Bedeutung.
Holen Sie Informationen über Existenzgründerzuschüsse ein
Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank über einen Gründerkredit. Sowohl von staatlicher Seite als auch auf europäischer Ebene gibt es verschiedene Existenzgründerprogramme, mit denen der Start in die Selbstständigkeit unterstützt wird. Die Programme sind an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.
Welche Vor- und Nachteile hat die Existenzgründung in Vollzeit
Die Vorteile einer Existenzgründung bestehen hauptsächlich darin, dass Sie nicht weisungsgebunden sind. Niemand schreibt Ihnen vor, wie Sie das Unternehmen zu führen haben. Sie regeln Ihre Arbeitszeit in Eigenregie und können sich Urlaub nehmen, ohne jemanden zu fragen.
Der große Nachteil einer Existenzgründung in Vollzeit ist, dass Sie über kein monatlich regelmäßiges Einkommen verfügen und deshalb ein finanzielles Risiko eingehen.
Arbeiten Sie im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit nur für einen Auftraggeber, prüfen Finanzamt und Sozialversicherungsträger, ob Sie scheinselbstständig sind. Falls Sie damit konfrontiert werden, müssen Sie das Gegenargument vorbringen können, dass Sie gegenüber diesem Auftraggeber nicht weisungsgebunden sind. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Sie Ihre Arbeitszeit frei festlegen, über die Auftragsannahme selbst entscheiden und die Geschäftsbeziehung jederzeit beenden können.
Existenzgründung nebenberuflich oder in Vollzeit – was ist die bessere Alternative?
Bei einer Existenzgründung in Vollzeit haben Sie die Freiheit, Ihre Arbeitszeit festzulegen und können sich Urlaub nehmen, wann Sie möchten. Auf der anderen Seite verfügen Sie über kein regelmäßiges monatliches Einkommen. Dieser Schritt ist nur empfehlenswert, wenn Sie über ausreichend Rücklagen verfügen, um zumindest die ersten Jahre zu überbrücken.
Eine Existenzgründung als Nebentätigkeit auszuüben, ist mit einer hohen Belastung verbunden. Neben acht Stunden Arbeit im Büro müssen Sie Zeit investieren, um sich Ihre Selbstständigkeit aufzubauen. Dies ist dann oft nur in den Abendstunden oder am Wochenende möglich. Üben Sie die Tätigkeit gerne aus, wird Ihnen das halb so schwer fallen. Ansonsten gilt es, den goldenen Mittelweg zu finden.
Finanziell gehen Sie kein Risiko ein, wenn Sie sich nebenberuflich selbständig machen. Erzielen Sie mit Ihrer Tätigkeit weniger als 410 Euro im Jahr, müssen Sie die Einnahmen auch nicht bei der Einkommensteuer angeben.
Aus den genannten Gründen ist es ratsam, das nebenberuflich selbständig machen zu fokussieren. Verfügen Sie nach einigen Jahren über ein Einkommen aus dieser Tätigkeit, das Sie finanziell absichert, können Sie immer noch darüber nachdenken, die selbstständige Tätigkeit in Vollzeit auszuüben.
Eine Existenzgründung in Nebentätigkeit kann also in vielen Fällen sinnvoll sein. Dies hängt aber auch davon ab, welches Zeitengagement und welche finanziellen Aufwendungen Sie bereits zu Anfang Ihrer Existenzgründung aufbringen müssen. Benötigen Sie für Ihr geplantes Unternehmen bereits gleich zu Anfang hohes finanzielles und zeitliches Engagement, ist auch direkte Existenzgründung in Vollzeit eine Option. In diesem Fall ist der Businessplan umso wichtiger, auch für die finanzielle Gestaltung ihres Vorhabens und eine gute Vorausplanung ist umso wichtiger.
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